Mitglieder der Teilkonferenz § 53 (7)

"Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 als ständige Mitglieder an. Weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Mitglieder sind eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates. Diese nehmen an Sitzungen nicht teil, wenn die Schülerin oder der Schüler oder die Eltern der Teilnahme widersprechen." SchulG § 53 (7)

In die Teilkonferenz nach § 53 (7) wurden für das Schuljahr 2022-23 folgende Vertreter und Vertreterinnen gewählt:
 

Vertreter der Lehrerkonferenz
(ständige Mitglieder)

 

Vertreter der Schulpflegschaft

 

Vertreter des Schülerrates

 

Frau Seibt
Frau Blümel
Herr Jung
Frau Ossenberg-Engels

Lajla Fetic