Notbetreuungsangebot am BGA

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen und Schüler,

laut Anweisung der Landesregierung bieten die Schulen in NRW seit dem 18. März 2020 bis zu den Sommerferien (26.06.2020) insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an.

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung haben:

  • beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen. Wenn sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann.
  • Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
  • Beschäftigte unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
  • Schüler*innen, die des Kindeswohls gefährdet sind. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen und zu dokumentieren. Die Abschrift der Entscheidung ist der Schulleitung auszuhändigen. Die Schulleitung kann die Aufnahme nur ablehnen, wenn andernfalls die Durchführung der Notbetreuung insgesamt gefährdet wäre (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes). In einem solchen Fall müssen die Schulaufsicht und das Jugendamt beteiligt werden. Grundlage für diese Erweiterung der Notbetreuung ist die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsstruktur (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
  • seit dem 23.04.2020 auch Beschäftigte in erweiterten beruflichen Tätigkeitsbereichen.

Die Notwendigkeit einer Notbetreuung muss durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Verwenden Sie dazu folgendes AntragsformularBitte melden Sie den Betreuungsbedarf spätestens am Vortag bis 12 Uhr per Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. unter Nennung von:

  • Name des Kindes
  • erforderliche Daten und Zeiten der Betreuung

Dieses Vorgehen ist für einen geregelten Betreuungseinsatz der Lehrkräfte unerlässlich, da die Gruppengrößen auf 5 Schüler*innen beschränkt sind.

Die Betreuung findet am BGA vom 18.03. bis zum 26.06., montags bis freitags in der Zeit von 7.45 Uhr bis 13 Uhr und in den Räumen 1.09, 1.10, 1.11 statt.


Weitere Informationen zur Notbetreuung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums.

Eine Elterninformation der Ministerin, Frau Gebauer, finden Sie hier.

Das Sekretariat ist montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr telefonisch unter der Nummer: 02352/9273-0 erreichbar.


Ihre Schulleitung

 

 

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Telefon: +49 2352 9273-0
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