Versetzungsbestimmungen und Schullaufbahnberatung

 

Die Fächer der Mittelstufe sind eingeteilt in die Fächergruppen I und II. Zur Fächergruppe I gehören Mathematik, Deutsch, Englisch und die zweite Fremdsprache Französisch oder Latein. Alle übrigen Fächer gehören zur Fächergruppe II.

Ein Schüler/eine Schülerin ist versetzt, wenn …

  • in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden; 
  • die Leistungen in nicht mehr als einem Fach der Fächergruppe I (D, E, M, F/L) mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden kann und die Leistungen in nicht mehr als einem der anderen Fächer aus Gruppe II nicht ausreichend ist.

Ab Klasse 7 – also erstmalig beim Übergang von Jgst. 7 in Jgst. 8 – ist es möglich, durch eine Nachprüfung die Versetzung nachträglich zu erreichen. Schülerinnen und Schüler werden zugelassen, wenn in einem einzigen Fach durch Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf mindestens „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt sind.

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/APOen/Sek-I/Schulformspezifische-Regelungen/Versetzung-GY/Versetzungsregelungen-am-Gymnasium-.pdf

 

Sollte dieser Fall eintreten, erhalten die Erziehungsberechtigten postalisch eine entsprechende Mitteilung und können Ihren Sohn/Ihre Tochter mit dem entsprechenden beiliegenden Formular bis zum Ende der ersten Ferienwoche zur Nachprüfung anmelden.

 

Sowohl die Klassenlehrer*innen als auch die Mittelstufenkoordinatorin stehen Ihnen gern für Gespräche zur Verfügung, die die Schullaufbahn Ihres Kindes betreffen. Wir bemühen uns stets um eine zeitnahe Kontaktaufnahme zu Eltern, wenn Gesprächsbedarf entsteht. Ebenso freuen wir uns aber auch, wenn Sie von sich aus in den Austausch mit uns treten. Ein offener und ehrlicher Umgang ist uns am Burggymnasium sehr wichtig – im Fokus aller Gespräche und Bemühungen steht für uns eine erfolgreiche Schullaufbahngestaltung Ihres Kindes.

 

 

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